Best Practice und die Lösung

Fachkräfte aus dem Ausland

Unsere wichtigste Grundlage sind die rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der philippinischen Regierung und deren Vertreter sowie gegenüber den Menschenrechts-Kommisionen der UN und EU und deren Vorgaben für das Rekruiting.


 

Fachkräfte aus dem Ausland

Rundum Service (RS) - Ihr Weg zu qualifizierten Fachkräften

Wie sieht unser Konzept für den besten Weg aus? Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen. Unser Tür-zu-Tür-Service hat bereits viele Arbeitgeber überzeugt und zufrieden gestellt. Wir sind sogar in der Lage, qualifizierte Fachkräfte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu vermitteln. Dies hängt oft von der Location des Bewerbers ab.

So haben wir zum Beispiel eie ganze Anzahl philippinischer Hotelfachkräfte in den arabischen Staaten die gerne nach Deutschland kommen würden. Hierbei ist der zeitliche Aufwand geringer als direkt aus den Philippinen.

Behördliche Herausforderungen

Allerdings müssen wir ehrlich sein: Die Genehmigungsverfahren bei den Behörden sind unvorhersehbar. Notwendige Zustimmungen können zwischen einer Woche und drei Monaten dauern. Trotz dieser Unsicherheiten können wir Ihnen eines versprechen: Die Fachkräfte werden kommen, unabhängig davon, wie lange man uns und Sie aufhalten möchte.

Welche Berufe können also relativ einfach einwandern? Das zeigt die sogenannte White List mit den Mangelberufen der Bundesagentur für Arbeit. Diese Liste enthält jedoch keine Begrenzung auf die dort aufgeführten Berufe. Viele andere Berufe, die beispielsweise in der IHK-Liste zu finden sind, können ebenfalls nach Deutschland einreisen und hier arbeiten, sofern die Vorbedingungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Fachkraft für Gastronomie
  • Fachkraft Küche
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/-frau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
  • Koch/Köchin

Diese Berufsgruppen umfassen Positionen in verschiedenen Bereichen des Hotel- und Gaststättenwesens. Die Anerkennung muss jedoch immer im Hauptberuf erfolgen. Wir beraten Sie gerne, welcher Beruf für die Anerkennung am besten geeignet ist.

Unser Versprechen

Wir wissen, wie es geht. Vertrauen Sie auf unseren Rundum Service, und wir sorgen dafür, dass Ihre Personalbedürfnisse erfüllt werden, egal welche Hindernisse auftauchen.

Hier die wichtigsten Meilensteine und Parameter:

  • Sie schließen mit xSkills einen Dienstleistung-Rahmenvertrag “Fachkräfte aus dem Ausland” ab.
  • Wir klären mit Ihnen inwieweit Sie für das Verfahren nach dem §81 des FachkräfteEinwanderungsGesetzes (FEG) in Frage kommt.
  • Sie haben ein Integrationsmanagementkonzept oder Sie lassen sich bei uns beraten.
  • Sie wählen Ihre Kandidaten anhand von Profilen, Interviews oder auch persönlichen Treffen in den Herkunfstländern.
  • Jeder Kandidat ist eine philippinische staatlich geprüfte Fachkraft mit Diplom.
  • Er hat einem Bachelor und als Nurse auch das Staatsexamen auf den Philippinen
  • Er hat Qualifikation in Fachbereichen wie ICU, IMU, OP, Pediatrie, Anästhesie oder einem anderen Fach.
  • Sie unterstützen das “Employer Pays Prinzip” und unterstützen die Kandidaten bei den Kosten
  • Falls nötig, führen wir Sie durch den Prozess der Akkreditierung bei der philippinischen Regierung.
  • Sie stellen frühzeitig einen Absichtserklärung bzw. Arbeitsvertrag aus.
  • Wir betreuen die Fachkraft bei jedem Schritt nach Deutschland
  • Die Fachkraft besucht einen Sprachkurse bis A2 oder B1 je nach Verfahren welches nötig ist.

Kompletter Service für Fachkräfte aus dem Ausland

Sobald das Sprachniveau abgeschlossen ist, holen wir die Zustimmung der ZAV Bundesagentur für Arbeit) ein. Danach können die Fachkräfte aus dem Ausland zu Ihnen kommen. Wir haben bereits alle notwendigen Schritte organisiert.

Wir kümmern uns um die Anerkennung des Berufsabschlusses, den Bescheid über die Kranken- und Reiseversicherungen sowie den Versand aller Dokumente nach Manila, Dubai oder in jedes andere Herkunftsland. Außerdem haben wir den Visumantrag bei der deutschen Botschaft gestellt und die Abwicklung mit den philippinischen Behörden und deren Agenturen übernommen. Wir erledigen alles für Sie.

 

Anerkennungsmaßnahmen in Deutschland

In Deutschland muss der/die Kandidat/in nur noch die Maßnahmen zur Anerkennung des Berufsabschlusses absolvieren. Dies kann entweder ein Anpassungslehrgang mit abschließendem Interview sein oder der Besuch eines Vorbereitungskurses zur Durchführung der Kenntnisprüfung. Der Anpassungslehrgang kann von einem 7-tägigen Kurs bis zu mehreren Monaten dauern. Der Umfang der Maßnahmen variiert je nach Bundesland. Wir informieren Sie gerne darüber, wie es bei Ihren zuständigen Anlaufstellen aussieht.

 

Mindestanzahl und frühzeitige Verbindungen

Es müssen mindestens zwei Fachkräfte eingestellt werden, es sei denn, Sie haben bereits philippinische Mitarbeiter bei sich. Unsere Strategie ist es, die Fachkräfte so früh wie möglich im Ausland mit einem Arbeitgeber zu verbinden. Wir unternehmen alles, was möglich ist, um die Zeitspanne zu verkürzen.

 

Ein durchdachtes Konzept für erfolgreiche Integration

Der beste Weg, Fachkräfte aus dem Ausland zu sichern, ist ein durchdachtes und solides Konzept von Anfang bis Ende. Dies ist der beste Weg, um die Kosten kalkulieren zu können und sicherzustellen, dass alle Schritte reibungslos ablaufen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Personalbedürfnisse effizient und effektiv zu erfüllen.

Welche Berufe können wir aus dem Ausland rekrutieren?

Im Ausland gibt es fast alle Berufe, genau wie bei uns. Allerdings unterscheiden sich die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsstruktur und die Prüfungsverordnungen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Anerkennung des Berufsstandes vor die Anwerbung gesetzt.

Das bedeutet, dass der Beruf mit dem entsprechenden deutschen Beruf vergleichbar sein muss. Klempner gibt es auch in Drittstaaten, aber bei Berufen wie Maler und Lackierer wird es schwieriger, da dieser oft kein Ausbildungsberuf in den Drittstaaten ist.

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz legt fest, dass eine Fachkraft eine abgeschlossene Ausbildung haben muss. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen eine mindestens zweijährige Ausbildung, die von staatlicher Seite akkreditiert sein muss.

Mit diesen Voraussetzungen kann fast jede Fachkraft nach Deutschland einwandern. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet jedoch zwischen dringend benötigten Fachkräften und solchen, die nicht einwandern können. Zum Beispiel steht die Reinigungsfachkraft nicht auf der Liste der Einwanderungsberufe. Dennoch können auch diese Fachkräfte, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, auf einem anderen Weg einwandern.

Welche Berufe können also relativ einfach einwandern? Das zeigt die sogenannte White List mit den Mangelberufen der Bundesagentur für Arbeit. Diese Liste enthält jedoch keine Begrenzung auf die dort aufgeführten Berufe. Viele andere Berufe, die beispielsweise in der IHK-Liste zu finden sind, können ebenfalls nach Deutschland einreisen und hier arbeiten, sofern die Vorbedingungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Fachkraft für Gastronomie
  • Fachkraft Küche
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/-frau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
  • Koch/Köchin

Diese Berufsgruppen umfassen Positionen in verschiedenen Bereichen des Hotel- und Gaststättenwesens. Die Anerkennung muss jedoch immer im Hauptberuf erfolgen. Wir beraten Sie gerne, welcher Beruf für die Anerkennung am besten geeignet ist.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FeG)

Neue Regelungen und Beschleunigungsmaßnahmen seit März 2020**

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist kein einzelnes Artikelgesetz, sondern eine Zusammenstellung verschiedener gesetzlicher Veränderungen, die insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) betreffen. Durch das FEG wird das bestehende Aufenthaltsrecht teilweise neu strukturiert und die Möglichkeiten der Zuwanderung für ausländische Fachkräfte erweitert.

 

Paradigmenwechsel im Aufenthaltsrecht

Ein wichtiger Paradigmenwechsel besteht darin, dass Ausländern nun grundsätzlich eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt wird, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot (§ 4a AufenthG). Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme muss jedoch immer eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

 

Verzicht auf Vorrangprüfung und einheitlicher Fachkräftebegriff

Die bisherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt in der Regel. Zudem wird im FEG ein einheitlicher Fachkräftebegriff definiert, der sowohl ausländische Hochschulabsolventen als auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst, deren Qualifikation in Deutschland anerkannt ist oder mit einer inländischen vergleichbar oder gleichwertig ist.

 

Einrichtung zentraler Ausländerbehörden und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Um die Prozesse zu beschleunigen, sollen die Bundesländer zentrale Ausländerbehörden einrichten. Zudem wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt, bei dem Unternehmen gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr schneller die erforderlichen Genehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt einer ausländischen Fachkraft erhalten können. Wir unterstützen Sie umfassend in diesem Verfahren und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Zertifizierung für Zuschüsse zur Rekrutierung

Ob Fragen zum Verfahren oder zur Beratung über mögliche Verfahrenswege - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre Anliegen wissen, damit wir Sie umfassend unterstützen können.

Rufen Sie uns oder nutzen Sie das Kontakt Formular

Der neue Weg - Anerkennungspartnerschaft für ausländische Fachkräfte

Sie möchten eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen, deren berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt werden muss. Das Verfahren kann im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft vor Ort in Deutschland erfolgen, nachdem die Person bereits eingereist ist und die Arbeit in Ihrem Betrieb aufgenommen hat.

Durch die Anerkennungspartnerschaft haben ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, bereits vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens und mit einem A2 Sprachzertifikat nach Deutschland einzureisen.

Dies bedeutet, dass sie hier im Beschäftigungsverhältnis arbeiten können, während das Anerkennungsverfahren noch läuft oder sogar erst in deutschland beantragt wird.

Normalerweise müssen ausländische Fachkräfte das Anerkennungsverfahren in ihrem Heimatland abschließen, bevor sie nach Deutschland einreisen dürfen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht jedoch eine schnellere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte bereits während des Anerkennungsprozesses zu beschäftigen.

 

Verpflichtungen und Qualifizierung

In einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich Sie und Ihre künftige Fachkraft, die Anerkennung ihres Berufsabschlusses nach der Einreise zu beantragen. Die zuständige Anerkennungsstelle kann feststellen, ob Nachqualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind.

 

Beschäftigung vor Anerkennung

Während der Anerkennungspartnerschaft kann die Fachkraft je nach Reglementierung ihres Berufs im Helfer- und Anlernbereich oder als Fachkraft arbeiten.

 

Vorabzustimmung für Visum

Eine Vorabzustimmung kann das Visumverfahren beschleunigen. Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf unserer Webseite.

 

Voraussetzungen für Zustimmung

Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Zustimmungsvoraussetzungen sowohl für Vorabzustimmung als auch reguläre Arbeitsmarktzulassung.

 

Persönliche und betriebliche Voraussetzungen

Die Fachkraft muss über eine anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss verfügen und sich zur Einleitung des Anerkennungsverfahrens verpflichten. Ihr Betrieb muss Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

 

Nachweispflicht für Verlängerung des Aufenthaltstitels

Nach einem Jahr kann der Aufenthaltstitel verlängert werden, wenn Sie sich aktiv um Anerkennung und Qualifizierung bemühen.

Rundum Service (RS) - Ihr Weg zu qualifizierten Fachkräften

Wie sieht unser Konzept für den besten Weg aus? Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen. Unser Tür-zu-Tür-Service hat bereits viele Arbeitgeber überzeugt und zufrieden gestellt. Wir sind sogar in der Lage, qualifizierte Fachkräfte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu vermitteln.

Behördliche Herausforderungen

Allerdings müssen wir ehrlich sein: Die Genehmigungsverfahren bei den Behörden sind unvorhersehbar. Notwendige Zustimmungen können zwischen einer Woche und drei Monaten dauern. Trotz dieser Unsicherheiten können wir Ihnen eines versprechen: Die Fachkräfte werden kommen, unabhängig davon, wie lange man uns und Sie aufhalten möchte.

Unser Versprechen

Wir wissen, wie es geht. Vertrauen Sie auf unseren Rundum Service, und wir sorgen dafür, dass Ihre Personalbedürfnisse erfüllt werden, egal welche Hindernisse auftauchen.

Hier die wichtigsten Meilensteine:

  • Sie schließen mit xSkills einen Dienstleistung-Rahmenvertrag “Pflegefachkräfte aus dem Ausland” ab.
  • Wir klären mit Ihnen inwieweit Sie für das Verfahren nach dem §81 des FachkräfteEinwanderungsGesetzes (FEG) in Frage kommt.
  • Sie haben ein Integrationsmanagementkonzept oder Sie lassen sich bei uns beraten.
  • Sie wählen Ihre Kandidaten anhand von Profilen, Interviews oder auch persönlichen Treffen
  • Der Kandidat ist eine philippinisch staatlich examinierte Pflegefachkraft (bisher Gesundheits- und Krankenpfleger*)
  • Er hat einem Bachelor in Nursing sowie das Staatsexamen auf den Philippinen
  • Er hat Qualifikation in Fachbereichen wie ICU, IMU, OP, Pediatrie, Anästhesie oder einem anderen Fach.
  • Sie unterstützen das “Employer Pays Prinzip” und unterstützen die Kandidaten bei den Kosten
  • Wir führen Sie durch den Prozess der Akkreditierung bei der philippinischen Regierung.
  • Sie stellen frühzeitig einen Absichtserklärung bzw. Arbeitsvertrag aus.
  • Wir betreuen die Fachkraft bei jedem Schritt nach Deutschland
  • Die Fachkraft besucht einen unserer Sprachkurse bis B1 oder B2 je nach Verfahren was Sie gewählt haben.

Kompletter Service für Pflegefachkräfte aus dem Ausland

Sobald das B2-Sprachniveau abgeschlossen ist, können die Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu Ihnen kommen. Wir haben bereits alle notwendigen Schritte organisiert. Von der Anerkennung des Berufsabschlusses bis zum Bescheid, über Kranken- und Reiseversicherungen, die ZAV-Voranfrage und den Visumantrag bei der deutschen Botschaft, bis hin zur Abwicklung mit den philippinischen Behörden und deren Agenturen – wir kümmern uns um alles.

 

Anerkennungsmaßnahmen in Deutschland

In Deutschland muss der/die Kandidat/in nur noch die Maßnahmen zur Anerkennung des Berufsabschlusses absolvieren. Dies kann entweder ein Anpassungslehrgang mit abschließendem Interview sein oder der Besuch eines Vorbereitungskurses zur Durchführung der Kenntnisprüfung. Der Anpassungslehrgang kann von einem 7-tägigen Kurs bis zu mehreren Monaten dauern. Der Umfang der Maßnahmen variiert je nach Bundesland. Wir informieren Sie gerne darüber, wie es bei Ihren zuständigen Anlaufstellen aussieht.

 

Mindestanzahl und frühzeitige Verbindungen

Es müssen mindestens zwei Pflegekräfte eingestellt werden, es sei denn, Sie haben bereits philippinische Mitarbeiter bei sich. Unsere Strategie ist es, die Pflegefachkräfte so früh wie möglich im Ausland mit einem Arbeitgeber zu verbinden. Wir unternehmen alles, was möglich ist, um die Zeitspanne zu verkürzen.

 

Ein durchdachtes Konzept für erfolgreiche Integration

Der beste Weg, Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu sichern, ist ein durchdachtes und solides Konzept von Anfang bis Ende. Dies ist der beste Weg, um die Kosten kalkulieren zu können und sicherzustellen, dass alle Schritte reibungslos ablaufen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Personalbedürfnisse effizient und effektiv zu erfüllen.

 


Für jede Anforderung haben wir eine Lösung und können entsprechend der geforderten Stellenausschreibung einen, mehrere oder auch hunderte Fachkräfte aus dem Ausland vorstellen.

Anfragen von Personal-Agenturen und Personalleitern, von medizinischen Einrichtungen von Hotels oder Resorts die mit uns über Jahre zusammenarbeiten möchten, sind willkommen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und ich stehe Ihnen als Geschäftsführer persönlich zum Gespräch zur Verfügung.

Fordern Sie heute noch weitere Informationen an oder rufen Sie mich am besten an, ich stehe Ihnen für jedwede Frage oder eine Präsentation bei Ihnen oder vor Ihrem Direktorium, Ihren Geschäftsführern zur Verfügung:

Schreiben Sie mir über Kontakt/Anfrage