nutcrackerZum Thema Mitarbeiterschutz und Arbeitsbedingungen.

Der Gesetzgeber hat nachgebessert.

Beinahe unbemerkt wurden
im September 2013 ein paar kleine,
jedoch weitreichende Änderung
in folgendem Gesetz vorgenommen

 

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

(Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

 

ArbSchG §4(1) alte Fassung: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

 

ArbSchG §4(1) NEUE FASSUNG: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Ein kleiner Zusatz mit großen Auswirkungen, denn daraus entsteht auch eine neue Haftung für Arbeitgeber. Mitarbeiterbelastungen im Auge zu behalten, zum Beispiel durch Team-Disharmonien, Mobbing, Führungsfehler und stressbedingter Burn-out gehören nun auch zur Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers.

Die Grundlage um aktiv in einem Unternehmen die Sicherheit gemäß dem Gesetz zu gewährleisten bietet die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Sie ist festgeschrieben in einer Leitlinie und hier zu finden:

http://www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlinie-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

 

Dort heißt es unter dem Artikel 10.

Psychische Faktoren

10.1 ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routineaufgaben,

Über-/Unterforderung)

10.2 ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem

Zeitdruck, wechselnde und /oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit,

kein durchdachter Arbeitsablauf)

10.3 ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z. B. fehlende soziale Kontakte,

ungünstiges Führungsverhalten,

Konflikte)

10.4 ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen

(z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von

Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung)

10.5 …

 

 

Für uns als Coach hat dieses Gesetz noch keine großen Auswirkungen gezeigt. Ist es doch nicht gerade populär, wenn gesundheitsschädigende Verhältnisse in einem Unternehmen herrschen.

Übrigens, wir kommen auch diskret ins Haus.

www.tuebingen-coach.de