Sie wollen lediglich neue Abonnenten für Ihre Newsletter-Liste? Die Überraschung kommt dann plötzlich in Form eines Einschreibens mit einer fetten Rechnung. Soweit muss es nicht kommen. Deswegen haben wir für Sie eine Checkliste und einen Artikel, “Die rechtlichen Fallstricke beim E-Mail Marketing” zusammengestellt.
Nach dem wir uns mit dem Thema eingehend beschäftigten, haben wir stichprobenhalber 100 Webseiten kontrolliert. Nur zwei Seiten haben alle rechtlichen Bedingungen erfüllt. 98 Seiten Futter für die Abmahner.
Bevor Sie also mit einer Abmahnung rechnen müssen, nehmen Sie unsere Checkliste zur Hand und prüfen Sie Ihre Webseite. Falls Sie es aber ganz genau wissen wollen, haben wir noch eine Zugabe heute.
Einen versierten Anwalt des Internets Rechts zu finden, der kein rechtsdrehendes Geschwafel von sich gibt und von jedem von uns gelesen, verstanden und dessen Angaben umgesetzt werden können, war nicht einfach.
Letztendlich stießen wir auf das Rechtsanwalt Thomas Schwenke, er gilt als Experte für rechtssicheres Internet-Marketing.
Nachdem wir uns mit ihm kurzschlossen haben, können wir Ihnen nun einen Artikel anbieten, der Sie auf einfachste Art und Weise aufklären wird und dazu viele Querverweise enthält.
Wir haben also unseren kostenlosen Report um weitere 20 Seiten erweitert. Fordern Sie diesen aktualisierten Report kostenlos an über unser Kontaktformular.
Ab Seite 63 finden Sie den Artikel “Die rechtlichen Fallstricke beim E-Mail Marketing”
Für ganz Schnelle haben wir hier auch eine kurze Checkliste für die Newsletter Anmeldeseite zusammengestellt.
Die Checkliste:
1. Ausdrückliche und informierte Anmeldung
a. Anmeldung muss ausdrücklich erfolgen (keine vorangehakten Kontrollkästchen, keine versteckte Anmeldung in den AGB) Der Anmeldebutton ist in der Regel das Richtige.
b. Anmeldung muss informiert erfolgen (Wer verschickt; Welche Art von Werbung, zB. Newsletter mit Produktwerbung; Mit welcher Frequenz verschickt wird, also wie oft)
c. Über die Widerrufsmöglichkeit muss belehrt werden (wie kann man sich abmelden?, in der Regel genügt der Zusatz zu den Datenschutzlinien und das in jeder Email eine Abmeldemöglichgkeit eingebaut ist)
2. Bestätigungsemail mit folgendem Inhalt verschicken
a. Link zur Bestätigung
b. Informationen und Widerrufsbelehrung in der Bestätigungsemail wiederholen
(wie unter Punkt 1)
c. Auf keinen Fall Werbung in die Bestätigungsemail aufnehmen
d. Impressum
3. Anmeldevorgang protokollieren (sollte das Mailprogramm können)
1. Zeitpunkt & IP der Anmeldung
2. Zeitpunkt & IP der Bestätigung
3. Inhalt der Bestätigungsemail
Der Punkt drei, die Protokollierung, ist für den Fall gedacht, falls Sie nachweisen müssen, dass eine Newsletter Anmeldung rechtens war. Ein Empfänger könnte Sie sonst jederzeit anklagen.
Die meisten professionellen E-Mail Programme (wir nutzen PHPList) speichern daher diese Daten. Deshalb ist es anzuraten, hierbei professionelle Programme einzusetzen.
Weitere Tipps finden Sie in unserem:
“Adress- und Handbuch der Internet-Werbung”
Die dritte Auflage erscheint Anfang 2015
In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Wünschen